Offizielle Pressemitteilung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung:
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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung startet neues Geoinformationssystem (GIS) im Internet
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat ein neues webbasiertes Geoinformationssystem in Betrieb genommen. Damit beschleunigen sich künftig Genehmigungsverfahren für Bauwerke in Schutzbereichen um Anlagen der Flugsicherung.
Nutzer der neuen GIS-Anwendung sind neben dem BAF insbesondere die Luftfahrtbehörden der 16 Bundesländer und die Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Die webbasierte Lösung liefert schnell und anschaulich Klarheit darüber, ob das geplante Bauwerk flugsicherungstechnische Anlagen in ihrer Funktion stören kann und deshalb eine Detailprüfung vorgenommen werden muss. Diese Klärung schreibt § 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) vor. Die Antragsteller, zum Beispiel Betreiber von Windkraftanlagen, erhalten dadurch in kürzerer Zeit als bisher Rechts- und Planungssicherheit.
Bei Eingabe der Geo-Koordinaten und der Höhe des Bauwerks kann die Verwaltung innerhalb kurzer Zeit die Betroffenheit feststellen. Zudem wird den Nutzern genaues Kartenmaterial und exakte Daten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, die untereinander ausgetauscht werden können.
Diese Anwendung trägt wesentlich zur Prozessbeschleunigung bei Genehmigungsverfahren für Bauwerke in Anlagenschutzbereichen gemäß § 18a LuftVG bei. Dies wird durch die kurzfristig über das Internet verfügbare Aussage, ob sich ein Bauwerk innerhalb des Anlagenschutzbereichs oder im Hindernisfreiheitsbereich einer flugsicherungstechnischen Anlage befindet, erreicht. Das BAF fördert damit die Verwaltungsmodernisierung und ein effizienteres Verwaltungshandeln.
Grundlage der Anwendung ist ein von der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO festgelegtes zweistufiges Genehmigungsverfahren (ICAO EUR DOC 015). Die GIS-Anwendung beschleunigt nun Stufe I dieses Verfahrens.
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weitere Informationen unter: www.baf.bund.de
